Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines:

  1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden sind ausschließlich in unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen festgelegt; Konsumenten wird empfohlen, von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Vereinbarungen schriftlich festzulegen.
  2. Die umseitige Preisvereinbarung wurde ausdrücklich anerkannt, sie wird daher in Erfüllung des Auftrages in Rechnung gestellt.
  3. Die Preise behalten bei gleichbleibenden Rohstoffpreisen 3 Monate Gültigkeit und gelten nur bei gesamter Abnahme unserer angebotenen Leistungen. Bei Abweichungen behalten wir uns eine neue Angebotslegung vor.
  4. Angebot vorbehaltlich zwischenzeitlicher technischer Änderungen.

II. Lieferung:

  1. Die von uns genannten Liefertermine sind freibleibend. Durch die Angabe bzw. Vereinbarung von Lieferzeiten kommt kein Fix-Geschäft zustande. Der immer nur als annähernd zu betrachtende Liefertermin beginnt frühestens mit der Annahme der Bestellung bzw. mit der Auftragsbestätigung, nie jedoch vor endgültiger Klärung aller technischen Details.
  2. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges ist ausgeschlossen, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Lieferfirma verschuldet worden sind.
  3. Wir behalten uns sachlich gerechtfertigte geringfügige Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor.
  4. Teillieferungen sind zulässig. Wir sind zur gesonderten Verrechnung von Teillieferungen unter voller Geltung unserer Zahlungsbedingungen berechtigt.
  5. Bei Versendung der Ware ist der Kunde verpflichtet, am Ablieferungsort die Waren vom Transportfahrzeug abzuladen. Besorgt der Transporteur das Abladen selbst oder ist er dabei behilflich, hat der Kunde in jedem Fall die Waren selbst von der Abladestelle zu vertragen.

III. Zahlung:

  1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Rechnungssumme unverzüglich netto Kassa bei Fakturenerhalt zu bezahlen.
    Die Fälligkeit der Rechnungssumme verzögert sich nur bei Geltendmachung erheblicher Mängel bis zu deren Behebung.
  2. Bei Zahlungsverzug oder Hervorkommen solcher Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Vertragspartners, die unsere Forderungen als nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen lassen, sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen bei gleichzeitiger Einstellung jeder weiteren Lieferung sofort fällig zu stellen, von allen noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten, wobei erhaltene Vorauszahlungen bis zur Festsetzung einer allfälligen Entschädigungsleistung einbehalten werden können und zur Herausgabe aller noch nicht bezahlten Waren anzurechnen sind.
  3. Eine Aufrechnung ist nur zulässig für den Fall eines rechtlichen Zusammenhanges der gegenständlichen Lieferung mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers, wenn sie gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden ist, im übrigen ist sie ausgeschlossen.
  4. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen von 30,00 Euro excl. USt und Verzugszinsen von 13% p.a. verrechnet. Kompensationsgeschäfte gelten als nicht vereinbart.
  5. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen die er leistet, zuerst auf Zinsen und Spesen sowie Kosten und erst dann auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware verrechnet werden.

IV. Eigentumsvorbehalt:

  1. Bis zur vollständigen Befriedigung unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren vor.
  2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung unsererseits unzulässig. Sofern dennoch von dritter Stelle auf das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Erzeugnis gegriffen werden sollte, hat uns der Käufer hievon sofort mit eingeschriebenem Brief zu verständigen.
  3. Der Käufer verpflichtet sich, Forderungen aus einer eventuellen Veräußerung der unter Vorbehaltseigentum gelieferten Ware entstehen, in der Höhe an uns abzutreten, in der uns ihm gegenüber noch Forderungen zustehen.
  4. Während der Dauer des Eigentumvorbehaltes ist der Kaufgegenstand gegen alle denkbaren Risiken zu versichern und die Versicherungspolizze zu unseren Gunsten zu vinkulieren.
  5. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

V. Gewährleistungen:

  1. Beanstandungen der Lieferung wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch fünf Tage nach Empfang, beziehungsweise sofort am Tage der Montage zu melden. Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Beanstandung gilt die Lieferung als einwandfrei genehmigt.
  2. Wir leisten nur dem Erstkäufer gegenüber bei Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen Gewähr dafür, dass das Produkt dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Ausführung bietet.
  3. Die Gewährleistung wird nach unserer Wahl entweder durch Reparatur oder durch Ersatz der fehlerhaften Ware erfüllt.
  4. Ein Anspruch auf Wandelung besteht nur dann, wenn eine Mängelbeseitigung abgelehnt oder offensichtlich die Lieferung einer unbrauchbaren Ware durchgeführt wurde.
  5. Der Anspruch auf Ersatz eines mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
  6. Natürlicher Verschleiß oder fahrlässige Beschädigung, insbesondere durch unsachgemäße Behandlung, insbesondere bei Weiterbehandlung durch den Käufer, befreit von jeglicher Gewährleistungsverpflichtung.
  7. Zusätzliche Richtlinien zu Ihrer Gewährleistung erhalten sie bei Lieferung.
  8. Für Fehlkalkulationen von Positionen oder Fehlinterpretationen von Kunden-Anfragen wird keine Haftung übernommen. Sämtliche Ausführungen der Positionen des Angebots sind vom Interessenten oder Vorbehaltskäufer in preislicher und technischer Hinsicht zu prüfen. Sämtliche uns zur Verfügung gestellten Dokumente, welche als Grundlage zur Angebotslegung dienlich waren, sind für uns nicht bindend. Im Schadensfall wird keine wie immer geartete Haftung übernommen auch nicht gegenüber dritter Seite.
  9. Bei ungerechtfertigten Mängelrügen hat uns der Kunde sämtliche mit der Behandlung und Überprüfung derartiger Rügen verbundenen Spesen und Kosten zu ersetzen.
  10. Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl durch Reparatur des Kaufgegenstandes, Ersatz der mangelhaften Teile oder allenfalls auch Austausch der Ware. Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung sind ausgeschlossen, ebenso sind Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, insbesondere Verdienstentgang, Urlaubsinanspruchnahme, Transport- oder Lagerkosten etc. nach Maßgabe folgender Bestimmung ausgeschlossen. Wir haften nur für Schäden, dir durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist somit ausgeschlossen.
  11. Unsere Haftung als Hersteller, Importeur oder Händler für Sachschäden aus einem Produktfehler ist gegenüber Kunden ausgeschlossen die keine Verbraucher sind. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungsausschluss zur Gänze auf seine Abnehmer zu überbinden und diese vertraglich zu verpflichten, uns in die Freizeichnung dem Dritten gegenüber einzubeziehen.

VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

  1. Erfüllungsort für beide Teile ist Wr. Neustadt. Als Gerichtsstand wird ausschließlich das für Wr. Neustadt zuständige Gericht vereinbart und gilt ausschließlich österreichisches Recht. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht für Letztverbraucher (Konsumenten).


VII. Für Fenster und Türen, die nicht von firmeneigenen Monteuren verglast oder versetzt werden, wird bezüglich Gängigkeit des Beschlages bzw. Fensters keine Haftung übernommen.

VIII. Es wird ausdrücklich zur Kenntnis genommen, dass wissentlich falsche Angaben Schadenersatzansprüche auslösen können.


IX. Umtausch, Storno:

Vertragsstornierungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden, im übrigen sind wir berechtigt, entweder den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn, oder eine Mindeststornogebühr von 30% zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur an die EKU GmbH geleistet werden. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen nehme ich mit meiner Unterschrift vollinhaltlich zur Kenntnis.

Haben Sie weitere Fragen?

+43 (0)2622 282 81anfrage@eku.at

Wir beraten Sie gerne!

Unsere aktuelle Aussendung

Der aktuelle EKU Info-Folder!

Über EKU

EKU ist Ihr regionaler Partner aus Wiener Neustadt in Niederösterreich für Fenster, Eingangstüren und Sonnenschutz.

Wir sind ein Full-Service-Betrieb, der Beratung, Produktion und Montage aus einer Hand anbietet.

Kontakt

EKU GmbH.
Nungessergasse 18
2700 Wiener Neustadt

EKU - Fenster und Türen © 2024
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Zu den gesetzlichen Rechenschaftspflichten gehört die Einwilligung (Opt-In) zu protokollieren und archivieren. Aus diesem Grund werden folgende Daten gespeichert:

IP-Adresse des Besuchers
Vom Besucher gewählte Datenschutzeinstellung (Privacy Level)
Datum und Zeit des Speicherns
Domain

Ihre Cookie-Einstellungen werden für 30 Tage gespeichert.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close